Festlegung der Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe) mit Wirkung ab 01.01.2026

Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 56 vom 30.09.2025 wurden die Tarife der Gemeindeaufenthaltsabgabe mit Wirkung ab 01.01.2026 beschlossen.

Veröffentlichungsdatum:

06.10.2025

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Der Gemeinderat hat gemäß dem Artikel 8 des Dekretes des Landeshauptmannes Nr. 4/2013 i.g.F., und nach Anhörung der örtlich zuständigen, im betreffenden Landesverzeichnis eingetragenen Tourismusorganisation für alle Gruppen von Beherbergungsbetrieben laut Artikel 8 Absatz 1-ter des selben Dekretes die Erhöhung der Gemeindeaufenthaltsabgabe beschlossen. Die Erhöhung hat Wirkung ab dem 1. Januar 2026 und die Gemeindeaufenthaltsabgabe wird pro Person und Übernachtung insgesamt wie folgt betragen:

1. Kategorie: 3,80 Euro für die Beherbergungsbetriebe laut Artikel 5 des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1988, Nr. 58 mit einer Einstufung von vier Sternen, vier Sternen „superior“ und fünf Sternen.


2. Kategorie: 3,30 Euro für die Beherbergungsbetriebe laut Artikel 5 des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1988, Nr. 58 mit einer Einstufung von drei Sternen und drei Sternen „superior“, für die Beherbergungsbetriebe gemäß Landesgesetz vom 11. Mai 1995, Nr. 12 mit einer Einstufung von fünf Sonnen, für Beherbergungsbetriebe gemäß Landesgesetz vom 19. September 2008, Nr. 7 mit einer Einstufung von fünf Blumen und für die Beherbergungsbetriebe laut Artikel 6 Absatz 3, des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1988, Nr. 58, mit einer Einstufung von fünf Sternen.


3. Kategorie: 2,80 Euro für alle anderen Beherbergungsbetriebe laut Artikel 1, Absatz 2 des Landesgesetzes vom 16. Mai 2012, Nr. 9.


Die Gemeinde behält hierbei 10 Prozent der Einnahmen aus der Erhöhung und der Grundtaxe zur Finanzierung von tourismusrelevanten Dienstleistungen und Infrastrukturen sowie zur Deckung der Ausgaben für den mit der Abgabe verbundenen Verwaltungsaufwand ein.


Gemeinderatsbeschluss:

Festlegung der Gemeindeaufenthaltsabgabe mit Wirkung ab 01.01.2026


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Zuletzt aktualisiert: 06.10.2025, 09:17 Uhr