Neubau des Recyclinghofes der Gemeinden Vahrn und Natz-Schabs
Die Gemeinden Vahrn und Natz-Schabs verfügen derzeit auf ihrem Gemeindegebiet über keinen geeigneten, den Vorgaben der Technischen Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Recyclinghöfen (Beschluss vom 14. Juli 2020, Nr. 513) entsprechenden Recyclinghof.
Aufgrund der immer größeren Nachfrage von Seiten der Bevölkerung und vor allem im Interesse einer weitestgehenden Müllvermeidung bzw. Entgiftung des Hausmülls soll für die beiden Gemeinden Vahrn und Natz–Schabs ein übergemeindlicher Recyclinghof errichtete werden. Diesbezüglich wurden im Vorfeld bereits verschiedene mögliche Standorte untersucht, wobei sich der Stand-ort auf der G.p. 1384/2, 3279 und 1389 der KG Vahrn I im Süden des Gemeindegebietes Vahrn, hinsichtlich Lage und Erreichbarkeit als der geeignetste herausstellte.
Durch die Errichtung eines übergemeindlichen Recyclinghofes ergeben sich für beide Gemeinden, sowohl in der Bauphase als auch in der Betriebs-phase große wirtschaftliche Vorteile. Geplant ist, die Bau- als auch die Betriebskosten aufbauend auf einen noch zu definierenden Verteilungsschlüssel auf die beiden Gemeinden aufzuteilen.
Das Bauvorhaben wird mit Mitteln aus dem staatlichen Wiederaufbaufond PNRR M2C1| 1.1 finanziert.
Baubeginn: Juli 2024
Bauende: /
Kosten gemäß Ausführungsprojekt: 3.480.049,64 Euro

