Verordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen

Diese Verordnung regelt die Gebühren für die Nutzung von öffentlichem Grund sowie für das Anbringen von Werbung im Gemeindegebiet von Vahrn.

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Veröffentlichungsdatum

10.01.2025

Beschreibung

Wer öffentlichen Grund für private oder gewerbliche Zwecke besetzt oder Werbeplakate aufstellt, muss dafür eine entsprechende Gebühr an die Gemeinde entrichten. Die Verordnung legt genau fest, wie diese Kosten berechnet werden und welche Regeln für die Beantragung einer Genehmigung gelten. Zudem enthält das Dokument Informationen darüber, welche Tätigkeiten von der Gebühr befreit sind und wie die Verwaltung die Einhaltung dieser Vorschriften kontrolliert.

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Veröffentlichungsdatum

10.01.2025

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Zuletzt aktualisiert: 17.01.2026, 18:19 Uhr

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