Benutzungsordnung für die Tiefgarage "Voitsberg"

Diese Verordnung regelt die Nutzung, die Parkzeiten und die Bedingungen für Dauerparkplätze in der Tiefgarage „Voitsberg“ der Gemeinde Vahrn.

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Veröffentlichungsdatum

04.10.2011

Beschreibung

Die Tiefgarage steht grundsätzlich als Kurzparkzone für 90 Minuten kostenlos mit Parkscheibe zur Verfügung, wobei der Bürgermeister für besondere Anlässe Ausnahmen festlegen kann. Für eine begrenzte Anzahl an Dauerparkplätzen können Abonnements erworben werden, wobei Anwohner und Arbeitnehmer aus der unmittelbaren Nähe bei der Vergabe bevorzugt werden. Wer gegen die Regeln wie die Parkzeit oder die Kennzeichnungspflicht verstößt, muss mit Strafen nach der Straßenverkehrsordnung oder dem Ausschluss von der Nutzung rechnen.

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Veröffentlichungsdatum

04.10.2011

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Zuletzt aktualisiert: 17.01.2026, 17:42 Uhr

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