Verordnung über das Recht auf Auskunft im Bereich der Gemeindesteuern

Diese Verordnung regelt das Recht der Steuerzahler, von der Gemeinde Vahrn verbindliche Auskünfte zur Auslegung und Anwendung der örtlichen Steuerbestimmungen zu erhalten.

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Veröffentlichungsdatum

06.07.2016

Beschreibung

Bürger können schriftliche Anfragen an die Gemeinde stellen, um vorab zu klären, wie bestimmte Steuervorschriften in ihrem persönlichen Fall angewendet werden müssen. Die Gemeinde ist verpflichtet, innerhalb festgelegter Fristen auf diese Anfragen zu antworten, wobei eine ausbleibende Antwort als Zustimmung zur Interpretation des Bürgers gewertet wird. Die erhaltene Auskunft ist für die Verwaltung bindend, sodass der Steuerzahler darauf vertrauen kann, dass sein korrekt gemeldetes Verhalten später nicht zu Strafen führt.

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Veröffentlichungsdatum

06.07.2016

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Zuletzt aktualisiert: 17.01.2026, 18:04 Uhr

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