Verordnung über die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle

Diese Verordnung regelt die Berechnung und Einhebung der Gebühren für die Entsorgung von Hausmüll und ähnlichen Abfällen in der Gemeinde Vahrn.

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Veröffentlichungsdatum

08.05.2024

Beschreibung

Die Gebühr für den Müll wird so berechnet, dass sie die tatsächlichen Kosten für das Sammeln und Entsorgen der Abfälle abdeckt und dabei die Menge des produzierten Abfalls berücksichtigt. Jeder Haushalt und jeder Betrieb ist verpflichtet, sich anzumelden und seinen Teil zu den Kosten beizutragen, wobei es spezielle Regeln für Ermäßigungen oder Befreiungen in bestimmten Fällen gibt. Das Dokument legt zudem genau fest, wie die Rechnungen bezahlt werden müssen und welche Folgen es hat, wenn die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.

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Veröffentlichungsdatum

08.05.2024

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Zuletzt aktualisiert: 17.01.2026, 18:39 Uhr

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