Verordnung über die Zuweisung von Parkplätzen

Eine Verordnung der Gemeinde Vahrn, die die Bedingungen und das Verfahren für die Vergabe von gemeindeeigenen Parkplätzen an Interessierte festlegt.

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Veröffentlichungsdatum

13.11.2017

Beschreibung

Diese Verordnung regelt, wie öffentliche Parkplätze durch Mietverträge, Konzessionen oder Oberflächenrechte für unterschiedliche Zeiträume an Bürger und Betriebe vergeben werden. Die Zuweisung erfolgt dabei über eine Rangordnung mit einem Punktesystem, das Bewerber bevorzugt, die in der Nähe wohnen oder arbeiten und keinen eigenen Stellplatz besitzen. Zudem werden klare Regeln für die Einreichung von Gesuchen, die anfallenden Gebühren sowie die Möglichkeiten für einen Parkplatztausch zwischen den Nutzern definiert.

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Veröffentlichungsdatum

13.11.2017

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Zuletzt aktualisiert: 17.01.2026, 17:30 Uhr

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