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Das Gebiet, das mit Fernwärme versorgt wird, wurde mit Beschluss des Gemeinderates festgelegt. Die Abgrenzung des Versorgungsgebietes ist aus der Karte (siehe pdf-Dokument) zu entnehmen.
Die Abgrenzung als Versorgungsgebiet der Fernwärme bedingt, dass in diesem Gebiet keine Landesbeiträge für private Heizanlagen (Pellets-, Stückgutheizungen, Solaranlagen oder Wärmepumpen) mehr gewährt werden. Versorgungsgebiet