Verordnung über die Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr

Diese Verordnung regelt die Berechnung und Zahlung der Gebühren, die bei Bauvorhaben für die Erschließung und den Wertausbau in der Gemeinde Vahrn anfallen.

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Veröffentlichungsdatum

24.01.2022

Beschreibung

Wer in der Gemeinde baut oder Gebäude verändert, muss eine sogenannte Eingriffsgebühr bezahlen, die sich aus den Kosten für die öffentliche Erschließung und einem Baukostenbeitrag zusammensetzt. Die Höhe dieser Gebühr hängt von der Art und dem Umfang des Bauprojekts ab, wobei die Gemeinde unter bestimmten Bedingungen auch Ratenzahlungen oder Befreiungen gewähren kann. Um die rechtmäßige Abwicklung sicherzustellen, müssen Bauherren vorab eine Garantie hinterlegen und die Zahlungen innerhalb der festgelegten Fristen leisten, da sonst zusätzliche Zinsen oder Strafen drohen.

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Veröffentlichungsdatum

24.01.2022

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Zuletzt aktualisiert: 17.01.2026, 18:15 Uhr

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